Heute hat das Bundeskabinett eine Erhöhung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung im Einkommensteuerrecht beschlossen. Das neue Gesetz sieht vor, dass Pauschbeträge in den einzelnen Stufen zum Grad der Behinderung verdoppelt werden. So sind das bei einem Grad der Behinderung von 100 zukünftig 2840 €, statt der bisherigen 1420 €. Für blinde Menschen und solche, …
Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung angepasst – Steuergerechtigkeit nach 45 JahrenWeiterlesen