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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung angepasst – Steuergerechtigkeit nach 45 Jahren

Aktuelle Seite: Startseite / Startseite / Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung angepasst – Steuergerechtigkeit nach 45 Jahren

Heute hat das Bundeskabinett eine Erhöhung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung im Einkommensteuerrecht beschlossen. Das neue Gesetz sieht vor, dass Pauschbeträge in den einzelnen Stufen zum Grad der Behinderung verdoppelt werden. So sind das bei einem Grad der Behinderung von 100 zukünftig 2840 €, statt der bisherigen 1420 €.

Für blinde Menschen und solche, die als hilflos eingestuft werden erhöht sich der Pauschbetrag auf 7400 €.  Zusätzlich wird ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderung, die Einkommensteuer zahlen. Dazu zählen auch Eltern von Kindern mit Behinderung sowie ihre Ehe und Lebenspartner. Daneben soll der Pflegepauschbetrag deutlich erhöht werden und für die Pflege von Personen mit dem Pflegegraden zwei und drei zusätzlich eingeführt werden.

Der Gesetzesentwurf muss noch durch den Bundesrat und geht dann in das parlamentarische Verfahren.

2020_07_29_PM_Pauschbetrag

Veröffentlicht: 29.07.20, Andrea Grassow ( Quelle: Pressestelle BMF)

 

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