Ab 5. März 2021 gelten neue Regeln. So sollen beim Verkehr mit Taxen und beim gebündelten Bedarfsverkehr die Aufgabenträger die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel berücksichtigen, eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen. Hierfür ist ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen eine Mindestverfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen je Unternehmer vorzusehen, …
Personenbeförderungsrecht am 5. 3. 2021 modernisiertWeiterlesen