In Deutschland besteht ein konventionswidriger Zustand, stellt das Institut für Menschenrechte fest. Artikel 27 UN-BRK enthält „das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird“. Dieses fundamentale Menschenrecht wird nicht verwirklicht für Menschen, für …
Strukturen für einen inklusiven Arbeitsmarkt aufbrechen!Weiterlesen