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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Ab in den Urlaub! – Sonderprogramm Familienerholung mit behinderten Kindern und pflegebedürftigen Familienangehörigen geht an den Start!

Aktuelle Seite: Startseite / Neuigkeiten / Presseartikel / Ab in den Urlaub! – Sonderprogramm Familienerholung mit behinderten Kindern und pflegebedürftigen Familienangehörigen geht an den Start!

Durch die Corona-Pandemie sind  Familien in Thüringen besonders belastet. Das Thüringer Sozialministerium hat deshalb gemeinsam mit den Thüringer Familienferienstätten ein Unterstützungsangebot für Familien in der Zeit der Pandemie entwickelt.

„Eltern und Kinder hatten es in den vergangenen Wochen und Monaten besonders schwer. Sie haben Herausragendes geleistet. Das wollen wir würdigen. Jede Familie sollte ein paar Tage Urlaub machen können, auch wenn das Geld knapp ist. Letztlich geht es auch um gesellschaftliche Teilhabe. Ich will, dass jedes Kind nach den Ferien von seinen Urlaubserlebnissen erzählen kann,“ so die Thüringer Familienministerin Heike Werner.

Es werden individuelle Erholungsaufenthalte gefördert.  In einer Thüringer Familienferienstätte oder anderen Thüringer Familienerholungseinrichtung, die sich am Programm beteiligt. Familien können an freizeitpädagogischen Aktivitäten oder Kreativangeboten in der  Familienferienstätte teilzunehmen sowie stundenweise Kinderbetreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Unterstützt werden:

  • Eltern oder Alleinerziehende mit ihren kindergeldberechtigten Kindern (bei behinderten Kindern auch über 18 Jahre)
  • Großeltern mit Enkelkindern, mit und ohne deren Eltern
  • Familien mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern

„Die Förderung gilt ab sofort und steht allen Thüringer Familien offen. Dafür haben wir Mittel aus dem Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben umgeschichtet, die wegen der Corona-Pandemie nicht abgerufen werden konnten. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit allen Beteiligten so schnell zu einer Lösung kommen konnten. Jetzt kann das Angebot rechtzeitig vor Ferienbeginn starten“, so die Ministerin weiter.

 

Insgesamt stehen 300.000 Euro aus dem Landesprogramm zur Verfügung. Gefördert werden Aufenthalte mit einer Dauer von zwei bis maximal sieben Übernachtungen. Der Landeszuschuss beträgt 20 Euro je Übernachtung für Erwachsene und 15 Euro je Übernachtung für Kinder. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz des Antragsstellers oder der Antragstellerin in Thüringen.

 

Das Sonderprogramm läuft ab sofort und endet am 31. Dezember 2020.

Familien, die Interesse an einem Erholungsaufenthalt haben, können sich direkt in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen melden und das dortige Anmeldeformular nutzen.

 

Weitere Informationen:

Infoblatt

 

(Quelle: Silke Fließ,  TMASGFF, Stand 09.07.20)

 

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