Vor 30 Jahren, am 1. Januar 1992, trat das Betreuungsrecht in Kraft und löste das umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr. „Die Betroffenen bleiben geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Das war damals revolutionär“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) Thorsten Becker rückblickend. Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland nehmen derzeit …
Unterstützung statt Entmündigung: 30 Jahre BetreuungsrechtWeiterlesen




