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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Starke Nachfrage zu Onlinekonferenz über die Durchsetzung von Ansprüchen auf Eingliederungshilfe

Aktuelle Seite: Startseite / Neuigkeiten / Presseartikel / Starke Nachfrage zu Onlinekonferenz über die Durchsetzung von Ansprüchen auf Eingliederungshilfe

Am Donnerstag, den 13. Januar 2022 fand eine offene Videokonferenz mit Prof. Dr. Torsten Schaumberg von der Hochschule Nordhausen zum Thema „Ansprüche auf Eingliederungshilfe zur Teilnahme am sozialen Leben und die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung“ statt.

Die Organisatoren, der Behindertenverband des Landkreises  Schmalkalden-Meiningen  und der Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland (ABiD) ermöglichten betroffenen Menschen, die Leistungsansprüche aus dem neu gestalteten SGB IX (9) zu verstehen und zeigten Wege auf, Ansprüche ein zu fordern.

Ob aus Unwissen oder Befangenheit – diese neuen Wege werden noch viel zu wenig genutzt. Wie zum Beispiel bei den KFZ-Kosten und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. In dieser Veranstaltung konnten die Teilnehmenden konkrete Fragen stellen und ihre Möglichkeiten zur Teilhabe ausloten.

Bei 81 Teilnehmern aus ganz Deutschland wird deutlich, wie dringend das Problem ist, Leistungsansprüche überhaupt geltend machen zu können. Auch bei den geschilderten Fällen wurde die Verzweiflung der  betroffenen Menschen deutlich spürbar.  Hier besteht noch deutlicher Handlungsbedarf! Einerseits existieren Gesetzlichkeiten und Rechtsverordnungen, jedoch ist die Umsetzung noch lange nicht auf diesen Stand oder die Wege dauern viel zu lange. Wenn ein Kind auf eine notwendige Begleitung im Hort bereits über ein Jahr warten muss und noch immer ist keine Entscheidung absehbar, dann leiden die Schwächsten unter diesen Unzulänglichkeiten. Liebe Politik und Leistungsträger, hier muss nochmals nachgesteuert werden. Es muss definierte Folgen haben, wenn Anträge zu lange liegen bleiben oder aber erst der Klageweg beschritten werden muss, um berechtigte Leistungsansprüche zu erhalten.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen oder Hinweise zu diesem Thema:

Bitte senden Sie eine Mail an Herrn Schmidt vom Behindertenverband Schmalkalden-Meinigen.

 

 

 

 

 

 

 

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