Das durchschnittliche monatliche Entgelt von behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, betrug Im Bundesdurchschnitt im Jahr 2017 223,58 Euro. 2018 stieg dieses leicht auf monatlich 228,86 Euro und im Jahr 2019 sank dieses auf 220,28 Euro. Diese und andere Zahlen gehen aus dem vor kurzem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Zwischenbericht zur Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hervor.
Aufgrund des geringen Entgelts in den Werkstätten sind behinderte Menschen in der Regel auf ergänzende soziale Leistungen, wie beispielsweise die Grundsicherung, angewiesen.
„WfbM-Beschäftigten, die in Privathaushalten wohnen, standen im Bundesdurchschnitt des Jahres 2019 pro Monat 973 Euro zur Verfügung, wenn ihr WfbM-Entgelt durch Grundsicherungsleistungen aufgestockt wurde. Wenn sie eine Erwerbsminderungsrente bezogen, lag der verfügbare Einkommensbetrag bei durchschnittlich 1.046 Euro pro Monat, wobei im Durchschnittsfall darüber hinaus kein Anspruch auf ergänzende Grundsicherung bestand. Beide Beträge sind so zu verstehen, dass die Kosten für die Lebenshaltung einschließlich der Wohnkosten davon zu bestreiten sind. Den WfbM-Beschäftigten, die in einer Einrichtung wohnten, standen nach Einbehalt der Mittel für die Lebenshaltung einschließlich der Wohnkosten in der Einrichtung noch 300 Euro zur persönlichen Verwendung zur Verfügung“, heißt es in der einleitenden Zusammenfassung im Zwischenbericht der Studie.
Im Jahresdurchschnitt 2019 waren dem Zwischenbericht zufolge 279.230 Personen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt. „Das für diese Beschäftigung gezahlte Entgelt setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag, der im Jahr 2019 bei 80 Euro lag, einem Steigerungsbetrag von 98 Euro und dem aufstockenden
Arbeitsförderungsgeld (AFöG), das in Höhe von bis zu 52 Euro gezahlt wird und im Durchschnitt 43 Euro betrug“, heißt es zur Zusammensetzung des entsprechenden Entgelts. Zieht man also das von staatlicher Seite beigesteuerte Arbeitsförderungsgeld von durchschnittlich 43 Euro ab, wurden von den Werkstätten im Jahr 2019 durchschnittlich gerade einmal 178 € an Entgelt an die betroffenen behinderten Menschen gezahlt.
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Beitrag von Ottmar Miles-Paul, kobinet