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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

LIGA Selbstvertretung und Landesbehindertenbeauftragter fordern Überprüfung

Aktuelle Seite: Startseite / Neuigkeiten / Presseartikel / LIGA Selbstvertretung und Landesbehindertenbeauftragter fordern Überprüfung

LIGA Selbstvertretung und Landesbehindertenbeauftragter fordern Überprüfung neuer Gesetze auf Auswirkungen für Menschen mit Behinderung Erfurt: „Gesetze sollte nicht nur die Belange von Jugendlichen überprüft werden, sondern auch auf die der Belange von Menschen mit Behinderungen“, fordert LIGA-Sprecher Markus Walloschek anlässlich der Einführung des Jugend-Checks durch die Thüringer Landesregierung. Entgegen dem Jugend-Check sollte eine derartige Überprüfung aus Sicht des LIGA-Sprechers nicht allein in einem Ministerium vorgenommen werden. Denkbar wäre beispielsweise eine Anhörung der LIGA Selbstvertretung und des Landesbehindertenbeauftragten. Der Landesbehindertenbeauftragte hat mit seiner Verortung im Thüringer Landtag den direkten Zugang zur Gesetzgebung. Die LIGA Selbstvertretung ihrerseits agiert als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung laut UN-Behindertenrechtskonvention. Bereits auf der Mitgliederversammlung der LIGA Selbstvertretung in diesem Jahr wurde die Forderung der Errichtung eines Normenkontrollrates aufgemacht. „Bei manchen Gesetzen verrät schon der Name, dass sie Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung haben. Aber auch die Novellierung des Schulgesetzes oder die Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs kann sich auf Menschen mit Behinderung auswirken.“, gibt LIGA-Geschäftsführer Alexander Brick zu bedenken. Mit der Einführung eines derartigen Gremiums würde man auch einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention machen. „Als LIGA Selbstvertretung sind wir insbesondere für Artikel 4, Abs.3, der Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in sie betreffende Entscheidungen zuständig. Mit der verpflichtenden Überprüfung neuer Gesetze würde man diesem Passus der UN-BRK noch mehr Rechnung tragen“ ist sich Vorstandsmitglied Julia Fischer sicher. Landesbehindertenbeauftragter Joachim Leibiger erklärte, dass er noch zu selten von neuen Normsetzungsverfahren des Landes erfahre und die Interessen von Menschen mit Behinderungen häufig vernachlässigt würden. Die Landesregierung habe im Jahre 2018 in ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sich dazu verpflichtet, eine Prüffrage in den Katalog der Prüffragen für Thüringer Rechtsvorschriften hinsichtlich der Vereinbarkeit neuer und zu novellierender Gesetze und Verordnungen mit der Konvention aufzunehmen. Dies sei jedoch nicht geschehen: „Die Maßnahme ist bis heute nicht umgesetzt, obwohl die Umsetzung bis Ende 2019 in Aussicht gestellt wurde. Es wird Zeit, dass sich das endlich ändert und wir Wege finden, wie ein effektives Beteiligungsverfahren von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen aussehen kann. Hierüber sollten Landesregierung, LIGA Selbstvertretung und Landesbeauftragter sich bald verständigen“, drückte Leibiger seine Erwartungshaltung aus.

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