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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Forderungen zur Bundestagswahl von Menschen mit Assistenzbedarf

Aktuelle Seite: Startseite / Startseite / Forderungen zur Bundestagswahl von Menschen mit Assistenzbedarf

Karlsruhe (kobinet) Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) hat die vorliegenden Infos zu den Wahlprogrammen der verschiedenen Parteien zur Bundestagswahl 2021 ausgewertet und auf Basis dessen Forderungen zur Wahl aus der Sicht von Menschen mit behinderungsbedingtem Assistenzbedarf formuliert.

„Und täglich grüßt das Murmeltier… In den letzten Jahren gab es einige behindertenpolitische Gesetzesinitiativen, beispielsweise das Bundesteilhabegesetz, das Teilhabestärkungsgesetz oder das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Eins haben alle diese Gesetzesinitiativen gemeinsam: Von außen sehen sie toll aus, sie haben vielversprechende Namen, die Einleitungen klingen so, als ob – jetzt endlich – gleichberechtigte Teilhabe im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und fundiert, rechtlich abgesichert wird. Ebenfalls gemeinsam haben sie allerdings auch das Gefühl der Enttäuschung, welches sie bei Betroffenen erzeugen. Da gibt es das BTHG, welches für einige Gruppen sogar zu Verschlechterungen führt. Dann das Teilhabestärkungsgesetz, das – ja was hat uns das doch gleich eigentlich gebracht?! Oder das bahnbrechende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz das – ganz in der Praxis – irgendwie – vielleicht 2040 irgendwas, aber dann auch nur manchmal – zu überhaupt nichts verpflichtet…“ So beginnt der Blogeintrag von NITSA.

Link zum Blogeintrag und zu den Forderungen zur Bundestagswahl

 

Beitrag von Ottmar Miles-Paul
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