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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Selbstbestimmungsrecht von Intensivpatienten wird unterlaufen

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Berlin (kobinet) „Das Bundesgesundheitsministerium lässt sehenden Auges zu, dass das Selbstbestimmungsrecht von beatmeten Patienten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss unterlaufen wird. Freie Demokraten und Verbände haben lange dafür gekämpft, dass eine echte ambulante Versorgung auch nach dem IPReG noch möglich ist. Die jetzige Untätigkeit der Bundesregierung bei der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zeigt, dass die damaligen Zusagen nicht mehr als Lippenbekenntnisse waren und die Belange von Menschen mit Behinderungen wieder einmal missachtet werden.“ Dies kritisiert der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jens Beeck.

Dabei habe der Deutsche Bundestag das Selbstbestimmungsrecht der Patienten eindeutig im Gesetz festgeschrieben, betont Jens Beeck. Derzeit wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege beraten. Sie ist Teil der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG).

Nicole Westig, pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, ergänzt die Kritik: „Auch nach diesen Antworten der Bundesregierung müssen Menschen mit Intensivpflegebedarf und ihre Angehörigen weiterhin fürchten, dass diese gegen ihren Willen ins Heim gesteckt werden. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, jetzt kommt es darauf an, diese auch wirklich zu leben. Dazu gehört auch, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung zu sichern. Alles andere ist nicht hinnehmbar.“

Beitrag von Ottmar Miles-Paul

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