Der Deutsche Bundestag muss endlich auch im Rahmen der T4-Aktion ermordete Menschen mit Behinderung offiziell als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkennen. Das fordert mit Nachdruck die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar. „78 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es keinen einzigen historischen Grund, den Opfern von ‚Euthanasie‘ und Zwangssterilisation den Verfolgten-Status zu verweigern. Damit werden sie bis zum heutigen Tag zu Opfern zweiter Klasse gemacht“, beklagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt.
Von 1939 bis 1945 wurden nach Angabe der Lebenshilfe in ganz Europa rund 300.000 kranke und behinderte Menschen umgebracht. Sie galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert. Ihre Vernichtung wurde im Rahmen der T4-Aktion, benannt nach der Tötungszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, systematisch geplant und kaltblütig vollzogen. Davon betroffene Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung wie auch mit psychischen Erkrankungen müssten deshalb ebenso als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden wie andere Opfergruppen auch, so die Lebenshilfe.
Und die NS-Verbrechen wirken bis in die Gegenwart weiter, wie Ulla Schmidt berichtet: „Auch im Deutschland des Jahres 2023 stoßen Menschen mit Behinderung auf Ablehnung und Vorurteile. Angesichts hochentwickelter vorgeburtlicher Untersuchungsmethoden müssen sich Eltern eines behinderten Kindes immer wieder Kommentare wie diesen anhören: Musste das sein, habt ihr das denn nicht gewusst?“ Zumeist führe die vorgeburtliche Diagnose einer Behinderung zur Abtreibung, weil sich die Eltern in einer auf Leistung und Optimierung getrimmten Gesellschaft das Leben mit einem behinderten Kind nicht zutrauten.
„Statt Angst und Ausgrenzung brauchen wir eine Willkommenskultur“, betont Ulla Schmidt. „Es gibt kein lebensunwertes Leben, Menschen mit Behinderung gehören zur ganzen Bandbreite menschlicher Vielfalt dazu – ohne Wenn und Aber. Die Lebenshilfe setzt sich daher seit ihrer Gründung vor mehr als 60 Jahren für eine inklusive Gesellschaft ein, die Menschen mit Behinderung und anderen Minderheiten uneingeschränkte Teilhabe garantiert.“
Kranzniederlegung
Am 27. Januar werden gegen 11.30 Uhr Vertreter*innen der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Lebenshilfe Berlin am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Morde in der Tiergartenstraße 4, 10785 Berlin, einen Kranz niederlegen. Dies findet im Rahmen der Gedenkveranstaltung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, statt.
Zum Gedenktag am 27. Januar erinnern und mahnen viele Veranstaltungen zu diesem Thema. So auch organisiert durch unser Vorstandsmitglied Markus Walloschek:
In der Gedenkstätte des Kfz Ravensbrück findet heute eine partizipative Lesung statt. Das KZ Ravensbrück war eines der größten, wohin gezielt Frauen verschleppt und ermordet worden!
Beitrag von Ottmar Miles-Paul, Kobinet und Liga Selbstvertretung Thüringen