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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Start Bewerbung Bundesteilhabepreis 2020: „Perspektive auch in Corona-Zeiten: Barrierefrei reisen in Deutschland“

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Bundesteilhabepreis Inklusiv-Sozial-Innovativ – ISI

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet seit 2019 jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat die Aufgabe, den vom BMAS ausgelobten Preis auszuschreiben. Die Preisträger werden von einer unabhängigen Fachjury ausgewählt.

Der Bundesteilhabepreis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. Im Jahr 2020 ist es das Thema „Perspektive auch in Corona-Zeiten: Barrierefrei reisen in Deutschland“.
Inklusion und umfassende Teilhabe sind Ziele, die nur prozesshaft zu erreichen sind. In diesem Sinne sind alle Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte willkommen, die einen Beitrag dazu leisten, diese Ziele zu erreichen.
Machen Sie mit und zeigen Sie mit Ihrem Gute-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt das übertragbare Potenzial für andere. Bewerbungen sind bis zum 31. Juli 2020 möglich.

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2020 sind Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich „Barrierefrei reisen“ in Deutschland. Dies bezieht sich insbesondere auf:

-touristische Leistungserbringer

-Verbände und Vereine

-Reisevermittler und -veranstalter

-Anbieter von digitalen Lösungen

-Management- und Marketingorganisationen

-Kommunen und Regionen

 

Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).

Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung werbewirksam nutzen. Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage am 30. November oder 1. Dezember 2020 stattfinden.

Weitere Informationen rund um den Bundesteilhabepreis finden Sie unter www.bundesteilhabepreis.de.
Haben Sie noch Fragen zum Preis oder zur Ausschreibung? Diese beantwortet Ihnen gerne Dr. Petra Zadel-Sodtke: E-Mail: petra.zadel-sodtke@kbs.de, Telefon 030/259 36 78-0.

Die Pressemitteilung des BMAS zum Bundesteilhabepreis 2020 finden Sie unter:
www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/bundesteilhabepreis.html

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