Wegen Corona gibt es bundesweit geltende Sonderregeln zu ärztlichen Leistungen und Krankschreibungen vom 01. Februar bis 31. März 2021:
1. In der häuslichen Krankenpflege gibt es u.a. diese Erleichterungen:
- In der häuslichen Krankenpflege können Folgeverordnungen bis zu 14 Tage rückwirkend verordnet werden
- Bei langfristiger Folgeverordnung kann die Begründungspflicht ausgesetzt werden
- Folgeverordnungen gibt es auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt
- bei psychiatrischer häuslicher Krankenpflege kann per Video behandelt werden
2. Heil- und Hilfsmittelrichtlinie:
- hier kann nach telefonischer Absprache /Anamnese eine Folgeverordnung stattfinden (Ausnahme: Hör- und Sehhilfen)
- Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie, Teile der Physio- und Ernährungstherapie können per Video stattfinden
3. Krankentransporte:
- Genehmigungsverzicht für nicht aufschiebbare und zwingend notwendige ambulante Behandlungen von COVID-Erkrankten
- telefonische Verordnung von Krankentransporten und -Fahrten
Generell gilt: bei Entlassung aus dem Krankenhaus können jetzt für 14 Tage Verordnungen ausgestellt werden.
Weitere Details zu den kompletten Regeln gibt es hier!
Den gesamten Gesetzestext können Sie hier nachlesen!