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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Priorisierung: Impftermine für Menschen mit Behinderungen sicherstellen

Aktuelle Seite: Startseite / Neuigkeiten / Priorisierung: Impftermine für Menschen mit Behinderungen sicherstellen

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, ist besorgt über die geplante bundesweite Aufhebung der Impfpriorisierung ab dem 7. Juni 2021: „Solange nicht alle vulnerablen Gruppen ein Impfangebot haben, ist die vollständige Aufhebung der Priorisierung Wortbruch gegenüber den Menschen, die sich bisher zurückgehalten und gewartet haben, bis sie dran sind!“

In vielen Bundesländern ist bislang nicht allen Menschen in der Priorisierungsgruppe 3 ein Impfangebot gemacht worden, in einigen Ländern sind nicht einmal alle Personen aus Priorisierung 2 geimpft. Die Priorisierung sollte daher zumindest in den Impfzentren nicht aufgehoben werden. Insbesondere die vulnerablen Gruppen, und dazu gehören auch die Familienangehörigen von Kindern mit Behinderungen, sollten eine Anlaufstelle haben und sich nicht zusätzlich zu ihren Alltagssorgen noch dem Wettlauf um die Impfdosen in den Arztpraxen aussetzen müssen.

„Ein Appell an die Länder reicht hier nicht aus“, so Jürgen Dusel. „Der Bund ist hier in der Pflicht, für diese Menschen zu sorgen, so wie er mit der „Bundesnotbremse“ dafür gesorgt hat, dass die exponentielle Zunahme gestoppt wird.“

Er fordert daher das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Impfverordnung entsprechend anzupassen und die Priorisierung nur in den Arztpraxen und bei den Betriebsärzt*innen aufzuheben.

Pressemitteilung Nr. 14/2021

Beauftragter der

Bundesregierung für die

Belange von Menschen mit Behinderungen

 

 

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