• Menu
  • Skip to right header navigation
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen

Before Header

Gefördert durch:

Logo LIGA Selbstvertretung

Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

  • Über uns
    • Geschäftsstelle
    • Vorstand
    • Mitglieder
    • Mitgliedschaft
    • Satzung
    • Arbeitsgruppen
  • Neuigkeiten
    • Presseartikel
    • Newsletter für unsere Mitglieder
  • Info-Seite
    • Wichtige Telefonnummern
    • Infos – Leichte Sprache
    • Landesrahmenvertrag Thüringen
    • Regeln für Veröffentlichungen Ihrer Beiträge
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Über uns
    • Geschäftsstelle
    • Vorstand
    • Mitglieder
    • Mitgliedschaft
    • Satzung
    • Arbeitsgruppen
  • Neuigkeiten
    • Presseartikel
    • Newsletter für unsere Mitglieder
  • Info-Seite
    • Wichtige Telefonnummern
    • Infos – Leichte Sprache
    • Landesrahmenvertrag Thüringen
    • Regeln für Veröffentlichungen Ihrer Beiträge
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Aktuelle Seite: Startseite / Startseite / Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung verweist auf das Problem der Corona-bedingten Schließung von Tageseinrichtungen. In dieser Zeit müssen insbesondere Angehörige die Pflege übernehmen. Jedoch können aktuell die für die Tagespflege vorgesehenen Gelder nicht genutzt werden, um die pflegebedingten Engpässe aus zu gleichen.

Um diese Gelder auch nutzen zu können, ist die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für eine Flexibilisierung dieses Entlastungsbetrages notwendig. Die soll insbesondere für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 gelten.

So verweist der Pflegebevollmächtigte darauf hin, dass gerade für pflegende Arbeitnehmer Lohnersatz gewährt werden soll. Der Arbeitnehmer soll zukünftig laut Gesetzesentwurf  dafür glaubhafte Nachweise erbringen, wie zum Beispiel eine Bestätigung des behandelnden Arztes.

Ein weiteres Problem ist die Verjährung nicht verbrauchter Mittel aus 2019. Hier fordert der Pflegebeauftragte eine deutliche Verschiebung in 2020, um auch diese Mittel nutzen zu können.

Letztendlich steht ein parlamentarisches Verfahren noch aus. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist für Juni vorgesehen. Detaillierte Informationen und den im Artikel enthaltenen Link zum aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie hier:

Hier gehts zum Artikel

 

Stand Mai 2020

Vorheriger Beitrag: « Anhebung Pflegemittelhilfspauschale
Nächster Beitrag: 100 Euro mehr für besonders Bedürftige »

Site Footer

  • Sitemap
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Copyright © 2023 · LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Thüringen e. V. · Anmelden