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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

100 Euro mehr für besonders Bedürftige

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Thüringen und Berlin starten Bundesratsinitiative zur befristeten Aufstockung der Grundsicherung für Leistungsbeziehende

Die Landesregierungen von Thüringen und Berlin haben gemeinsam eine Initiative zur temporären Zahlung eines Corona-bedingten Zuschlags für Leistungsbezieher der Grundsicherung im Deutschen Bundesrat eingebracht.

Hintergrund:
Die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Veränderungen lassen die aktuellen Regelbedarfe als zu gering erscheinen und die wirtschaftlichen und ökonomischen Konsequenzen für die Betroffenen nicht auffangbar machen. Der geforderte temporäre, zeitlich befristete Zuschlag in Höhe von 100 Euro monatlich auf die Regelsätze für die Zeit der Corona-Pandemie soll für Empfängerinnen und Empfänger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung sowie bei den Asylbewerberleistungen gewährt werden, um das Existenzminimum zu sichern.

Den gesamten Artikel lesen Sie hier

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