Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung verweist auf das Problem der Corona-bedingten Schließung von Tageseinrichtungen. In dieser Zeit müssen insbesondere Angehörige die Pflege übernehmen. Jedoch können aktuell die für die Tagespflege vorgesehenen Gelder nicht genutzt werden, um die pflegebedingten Engpässe aus zu gleichen.
Um diese Gelder auch nutzen zu können, ist die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für eine Flexibilisierung dieses Entlastungsbetrages notwendig. Die soll insbesondere für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 gelten.
So verweist der Pflegebevollmächtigte darauf hin, dass gerade für pflegende Arbeitnehmer Lohnersatz gewährt werden soll. Der Arbeitnehmer soll zukünftig laut Gesetzesentwurf dafür glaubhafte Nachweise erbringen, wie zum Beispiel eine Bestätigung des behandelnden Arztes.
Ein weiteres Problem ist die Verjährung nicht verbrauchter Mittel aus 2019. Hier fordert der Pflegebeauftragte eine deutliche Verschiebung in 2020, um auch diese Mittel nutzen zu können.
Letztendlich steht ein parlamentarisches Verfahren noch aus. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist für Juni vorgesehen. Detaillierte Informationen und den im Artikel enthaltenen Link zum aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie hier:
Stand Mai 2020