Die lange überfällige Frage der Kostenübernahme für Assistenz im Krankenhaus soll nun geregelt werden. So hat es das Kabinett heute beschlossen, nachdem sich die zuständigen Bundesminister Spahn und Heil darauf geeinigt haben, wann die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung und wann sie von der Eingliederungshilfe zu übernehmen sind. Danach soll die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige begleiten. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.
Jürgen Dusel zeigt sich bezüglich des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens optimistisch:
„Hier waren dicke Bretter zu bohren. Nachdem die Bundesregierung ihren Job gemacht hat, ist nun der Gesetzgeber am Zug. Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet wird.“
Hintergrund: Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung erfolgen kann. Dies gilt vor allem für Menschen, die beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren. Hier ist eine vertraute Begleitperson unerlässlich, beispielsweise um Ängste zu nehmen, mit dem Krankenhauspersonal zu kommunizieren oder Betroffenen Unterstützung und Sicherheit zu vermitteln. Diese Begleitung ist essenziell für den Erfolg des Krankenhausaufenthalts und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.
Bislang fehlt es an einer Kostenregelung. Nur Menschen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgebermodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten weiter Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Auf die meisten Menschen mit Assistenzbedarf findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, weil sie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder ihre Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste erhalten.
Damit das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden kann, muss der Bundestag es in der kommenden Woche beschließen. Dann steht noch die Zustimmung des Bundesrates direkt nach der Sommerpause aus.
Quelle:
Pressemitteilung Nr. 15/2021
Beauftragter der
Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen