Dieser Satz aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes sollte die Richtschnur jedes Handelns vorgeben. Nun hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es dabei nicht bleiben kann. „Mit der Entscheidung der Karlsruher Richter wurde dem Gesetzgeber die Aufgabe gegeben, diese Richtschnur mit Leben zu füllen und insbesondere für die schwierige Situation einer möglichen Triage klare Regeln …
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“Weiterlesen