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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Zweiter Zwischenbericht zum Entgeltsystem in Werkstätten

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Zweiter Zwischenbericht zum Entgeltsystem in Werkstätten

 

Deckblatt 2. Zwischenbericht Werkstattentgelt
Deckblatt 2. Zwischenbericht Werkstattentgelt
Foto: BMAS

Die Diskussion über die Ausgestaltung eines inklusiven Arbeitsmarktes und über die Bezahlung in Werkstätten für behinderte Menschen weit unter Mindestlohn steht 2023 ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Der zweite Zwischenbericht zur Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bietet dazu einige Informationen. Dieser wurde im Herbst 2022 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Wie bereits beim ersten Zwischenbericht wartet auch der zweite Zwischenbericht mit interessanten Zahlen und Fakten auf.

„Die Studie dient dazu, ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen zu entwickeln. Es wird auch untersucht, wie Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden können. Der Schwerpunkt des zweiten Zwischenberichts liegt auf Auswertungen aus der Befragung von Werkstattleitungen und der Befragung von Werkstattbeschäftigten. Weiterhin enthält er Berechnungen zur Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten. Darüber hinaus wird die Umsetzung der (bereits abgeschlossenen) Befragung ehemaliger Werkstattbeschäftigter zusammengefasst. Schließlich wird über den Stand der Vorbereitung der Befragung anderer Leistungsanbieter, der Befragungen von Werkstatträten und Frauenbeauftragten sowie der Vertiefungsstudie mit acht ausgewählten WfbM und der darin enthaltenen vertiefenden Befragung der Werkstatträte und Frauenbeauftragten berichtet“, hießt es in der Ankündigung des zweiten Zwischenberichts vonseiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

„Im Jahr 2019 konnten 447 Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich der teilnehmenden Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden, dies sind 0,4 % aller Beschäftigten. Aus dem Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich (EV/BBB) wechselten 57 Teilnehmende in eine Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (0,6 % aller Teilnehmenden). Von den Wechslern aus dem Arbeitsbereich wurden 35 % in ein Budget für Arbeit vermittelt“, heißt es im zweiten Zwischenbericht der Studie.

Link zum zweiten Zwischenbericht

Link zum zweiten Zwischenbericht in Leichter Sprache

Link zum ersten Zwischenbericht im Rahmen der Studie

Ottmar Miles-Paul, Kobinet

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