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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Wie Sie sich gegen Ungerechtigkeiten wehren können

Aktuelle Seite: Start / Neuigkeiten / Presseartikel / Wie Sie sich gegen Ungerechtigkeiten wehren können

Es gibt Situationen, da hat man das Gefühl: Das ist nicht in Ordnung oder ungerecht, was mir gerade passiert. Zum Beispiel, weil Sie keine Hilfsmittel bekommen. Oder weil Mitarbeiter*innen von Behörden Sie schlecht behandeln. Oder jemand behandelt Sie schlecht, zum Beispiel am Arbeitsplatz. Gegen solche Ungerechtigkeiten können Sie sich wehren. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einige davon stellt Aktion Mensch auf seiner Homepage „Familienratgeber“ für Menschen mit Behinderungen vor:

  • Sie können Widerspruch einlegen
  • Sie können klagen
  • Sie können über Online-Dienste Entschädigung fordern
  • Sie können sich beschweren
  • Sie können öffentlichen Druck machen
  • Sie können Unterschriften sammeln oder selbst eine Unterschriften-Aktion unterschreiben
  • Sie können sich an eine Schlichtungsstelle wenden
  • Sie können sich gleichzeitig auf verschiedene Arten wehren

(Quelle: Aktion Mensch, www.familienratgeber.de)

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