Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Regelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung aus den Sozialschutz-Paketen I und II bis Ende September verlängert. Das betrifft auch den Mehraufwand der Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen. Zum Nachlesen hier der Auszug aus dem Bundesgesetzblatt: