Ab 13. Mai ist mit der neuen Corona – Verordnung ein Erlass zur Lockerung von Verboten in Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen vorgesehen.
Das Thüringer Sozialministerium bereitet unter anderem die schrittweise Lockerung des Besuchsverbotes in besonderen Wohnformen, Werkstätten und weiteren Eingliederungshilfen für behinderte Menschen vor.
So dürfen Sie von einer festgelegten Person für 2 Stunden täglich besucht werden. Werkstätten und Angebote nach § 60 SGB IX können auf freiwilliger Basis wieder betreten werden. Dafür gibt es besondere Auflagen. Diese Auflagen und weitere Details können Sie im nachfolgenden Artikel lesen: