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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Schrittweise Lockerungen für Wohnheime und Werkstätten

Aktuelle Seite: Startseite / Startseite / Schrittweise Lockerungen für Wohnheime und Werkstätten

Ab 13. Mai ist mit der neuen Corona – Verordnung ein Erlass zur Lockerung von Verboten in Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen vorgesehen.

Das Thüringer Sozialministerium bereitet unter anderem die schrittweise Lockerung des Besuchsverbotes in besonderen Wohnformen, Werkstätten und weiteren Eingliederungshilfen für behinderte Menschen vor.

So dürfen Sie von einer festgelegten Person für 2 Stunden täglich besucht werden. Werkstätten und Angebote nach  § 60 SGB IX können auf freiwilliger Basis wieder betreten werden. Dafür gibt es besondere Auflagen. Diese Auflagen und weitere Details können Sie im nachfolgenden Artikel lesen:

Hier geht’s zum Artikel

 

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