Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat gestern die Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 12. Mai 2020 erlassen. Diese Änderung tritt heute in Kraft.
Hiermit werden die Maßnahmen, die heute enden würden, bis zum 12. Juni 2020 verlängert.
Alle Maßnahmen im Einzelnen gibt es hier
Lesen Sie hier die Inhalte der Verordnung vom 12.05.20.