Dieser Satz aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes sollte die Richtschnur jedes Handelns vorgeben. Nun hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es dabei nicht bleiben kann. „Mit der Entscheidung der Karlsruher Richter wurde dem Gesetzgeber die Aufgabe gegeben, diese Richtschnur mit Leben zu füllen und insbesondere für die schwierige Situation einer möglichen Triage klare Regeln zu schaffen und das begrüßen wir ausdrücklich“ erklärt LIGA-Sprecher Roger Schmidtchen. Schon lange hat die LIGA Selbstvertretung darauf hingewiesen, dass Triage eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen darstellen könnte und vielfach bei ihnen Ängste auslöst. So wurden bereits beim Aktionstag im Mai 2020 auf diese Problematik hingewiesen .
Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Bekanntgabe seines Urteils insbesondere auf Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aufmerksam gemacht, in dem es heißt, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf das Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung haben. Für LIGA-Sprecher Markus Walloschek, der die Kläger mit einer privaten Spende unterstützt hat, ein besonders wichtiger Aspekt. „In der Pandemie haben nicht nur, aber auch insbesondere Menschen mit Behinderung vielfältige Einschränkungen hinnehmen müssen, die über denen der Allgemeinbevölkerung lagen. Daher ist es wichtig, dass Behinderungen im Falle einer Triage nicht per se zu einer schlechteren Ausgangsbeurteilung führen. Das hat Karlsruhe nun klargestellt“. Daher müssen Regelungen getroffen werden, wie Menschen mit Behinderungen angemessen bei der Zuteilung überlebensnotwendiger intensivmedizinischer Behandlungsressourcen berücksichtigt werden.
Im Sinne der UN-BRK fordert die LIGA Selbstvertretung Thüringen e.V. auch weiterhin, dass Menschen mit Behinderung in die entsprechenden Entscheidungsprozesse einbezogen werden, wie sie es beispielsweise in einer Stellungnahme gegenüber dem Sozialausschuss gefordert hat werden. „Als LIGA Selbstvertretung Thüringen e.V. nehmen wir stellvertretend für die vielen Menschen mit Behinderung in Thüringen diese Ausgabe wahr“, so Geschäftsstellenleiter Alexander Brick „und wir laden alle ein, davon Gebrauch zu machen.“
Kontakt: LIGA Selbstvertretung Thüringen e.V.
Alexander Brick, Geschäftsstellenleiter
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