Die LIGA Selbstvertretung Thüringen e.V. hat durch die Ministerin Frau Werner vom TMASGFF die Klageberechtigung nach Paragraph 24 Thür GIG zum Verbandsklagerecht erhalten.
Ein wichtiger Schritt für Menschen mit Behinderungen in Thüringen!
Das zeigt auch den Stellenwert der Liga Selbstvertretung Thüringen e.V. , da dies die erste Verleihung für eine Organisation von Menschen mit Behinderungen in Thüringen ist.
Jetzt kann die LIGA Selbstvertretung als politische Interessenvertretung die Rechte von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN BRK auf juristischem Weg einfordern.
Und was seit langem die Umweltverbände in zahlreichen Wegen beschritten haben, das Verbandsklagerecht zu nutzen, um notwendige Rechtsverhältnisse herzustellen, das ist in Thüringen damit einmalig und erstmalig auch möglich.
Das Leitungsteam Herr Brick und Frau Grassow von der Geschäftsstelle der Liga Selbstvertretung hat in mühseliger Kleinarbeit fast ein Jahr dafür gekämpft, damit das Recht auf Verbandsklage nach dem ThürGIG verliehen wird.
Die Zustimmung zum Verbandsklagerecht gab es zuvor per demokratischer Abstimmung über den Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Leibiger bzw. dessen Beirat.
Das das Verbandsklagerecht ein scharfes Schwert ist, zeigen die Umweltverbände, die seit Jahren dieses Instrument nutzen dürfen. Der Weg über das Verbandsklagerecht wird zum Beispiel auch bei der angestrebten Novellierung des AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes) auf Bundesebene durch Frau Ferda Ataman gefordert. Häufig können die Betroffenen gar nicht für sich selber einstehen und sie haben weder finanzielle Mittel noch Zeit oder den Atem für juristische Auseinandersetzungen, um diesen langen Weg durchzustehen!