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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Kritik an Bezahlung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Aktuelle Seite: Startseite / Neuigkeiten / Presseartikel / Kritik an Bezahlung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Berlin (kobinet) In den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden etwa acht Milliarden Euro an Umsatz generiert. Im Schnitt arbeiten die rund 300.000 behinderten Beschäftigten in den Werkstätten 6,5 Stunden täglich. Dafür gibt es aber keinen Mindestlohn und vielen Werkstattbeschäftigten bleibt nichts anders übrig, als ihr Gehalt mit Grundsicherung aufzustocken. Der Grund ist dabei die Bezahlung, die zwischen 1,35 Euro bis 2 Euro in der Stunde liegt. Darüber berichtet die EU-Schwerbehinderung Nachrichten, die hierzu auch eine Reihe von Interviews geführt haben.

Link zum Bericht der EU-Schwerbehinderung Nachrichten

Link zu Interviews mit der Kritik an der Bezahlung in Werkstätten

Beitrag von Ottmar Miles-Paul

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