Berlin (kobinet) Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, sieht im vorliegenden Kabinettsbeschluss zur Assistenz im Krankenhaus einen guten Kompromiss. Im Interview mit kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul betont er aber auch, dass es hier noch einiges zu tun und nachzubessern gibt.
kobinet-nachrichten: Zum Ende der Legislaturperiode war für Sie ja nochmal richtig viel in Sachen Gesetzgebung zu tun. Wie schätzen Sie den aktuellen Gesetzgebungsprozess zur Assistenz im Krankenhaus ein?
Jürgen Dusel: Mein Arbeitsstab und ich sind ja während der ganzen Legislaturperiode bei der Gesetzgebung beteiligt und hatten jetzt auch gerade in der Pandemiezeit viel zu tun. Aber die Krankenhausassistenz ist tatsächlich ein besonderes Gesetzgebungsverfahren für mich. Ich bin sehr froh, dass das Bundeskabinett nun auf den letzten Drücker in dieser Wahlperiode eine Formulierungshilfe für gesetzliche Änderungen verabschiedet hat, mit der die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen durch vertraute Bezugspersonen geregelt wird. Die Regelung gilt für alle Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.
Dass wir jetzt eine Regelung bekommen, verdanken wir allen, die sich so hartnäckig dafür eingesetzt haben und nicht müde wurden, auf das Problem hinzuweisen. Damit meine ich die Menschen mit Behinderungen, ihre Selbstvertretungsorganisationen und Verbände, aber auch viele Abgeordnete, vor allem die behindertenpolitischen Sprecher. Ich bin fest davon überzeugt, dass jeder und jede Einzelne, der sich für die Kostenklärung eingesetzt hat, sei es mit der Petition beim Bundestag, sei es mit Schreiben an Abgeordnete oder an die Bundesregierung, zu dem heute vorliegenden Ergebnis beigetragen hat. Denn wenn man bedenkt, dass hier eine Einigung der Koalitionspartner nötig war und zwar ohne Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, kann man sich ungefähr vorstellen, wie dick die Bretter sind, die hier zu bohren waren.
Ganz besonders dankbar bin ich Hubertus Heil, der den Handlungsbedarf früh erkannt hat und mit konstruktiven Vorschlägen auf das Gesundheitsministerium zugegangen ist.
kobinet-nachrichten: Was ist Ihnen beim Thema Assistenz im Krankenhaus besonders wichtig?
Jürgen Dusel: Mir geht es schlichtweg darum, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie alle anderen Menschen auch und zwar auch bei der Gesundheitsversorgung. Dazu hat sich Deutschland spätestens mit Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet. Der Gesetzgeber hat aber bereits 2003 geregelt, dass den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen bei der gesundheitlichen Versorgung Rechnung zu tragen ist. Dieser Verpflichtung wird bislang nicht ausreichend nachgekommen. Dass Menschen mit Behinderungen, beispielsweise mit kognitiven Einschränkungen, auch im Krankenhaus die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, sei es zum Zweck der Verständigung oder zur Unterstützung im Umgang mit Belastungssituationen, damit eine Behandlung überhaupt möglich ist, ist in meinen Augen ein Mindestanspruch an eine inklusive Gesundheitsversorgung. Diese Unterstützung muss auch finanziert werden, denn sonst ist das Recht das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Deshalb habe ich mich seit Beginn meiner Amtszeit so für dieses Thema eingesetzt. Mit dem Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung einen guten Job gemacht.
kobinet-nachrichten: Der Ball liegt nach dem Kabinettsbeschluss ja nun bei den Bundestagsabgeordneten und dann beim Bundesrat. Was könnte man Ihrer Ansicht nach noch tun, damit die gesetzlichen Regelungen gut und umfassend gestaltet werden?
Jürgen Dusel: Ich glaube wirklich, dass hier ein guter Kompromiss erzielt wurde, da zum ersten Mal eine Anspruchsgrundlage für die Finanzierung der Begleitperson außerhalb des Arbeitgebermodells geschaffen wurde. Aber es gibt natürlich immer Verbesserungsspielraum. So ist für mich nicht nachvollziehbar, warum der Bezug von Eingliederungshilfe bei der Krankenkassenleistung starres Anspruchskriterium ist. Damit wird die Entgeltersatzleistung an Eltern schwerst- oder chronisch kranker Kinder, die keine Eingliederungshilfe beziehen, nicht gesetzlich geregelt. Ich denke hier beispielsweise an krebskranke Kinder, die häufig monatelange Behandlungen im Krankenhaus über sich ergehen lassen müssen. Aus meiner Sicht ist es dringend notwendig, dass diese Eltern ihren Kindern beistehen können, ohne dadurch finanzielle Nachteile zu haben. Die meisten Krankenkassen zahlen hier in der Regel bereits, aber es wäre eine gute Gelegenheit, hierfür eine eindeutige gesetzliche Grundlage zu schaffen. Ich hoffe sehr, dass diese Lücke noch im parlamentarischen Verfahren geschlossen wird.
Die Finanzierung der Begleitung durch ambulante Pflegedienste wird hier nicht geregelt, weil die Pflege durch das Krankenhaus abgedeckt werden soll. Es kann aber durchaus Menschen mit körperlichen Behinderungen geben, die so einen komplexen und speziellen Pflegebedarf haben, dass auch sie im Krankenhaus auf vertraute Personen angewiesen sind, die ihren individuellen Unterstützungsbedarf kennen und abdecken können. Ich bin froh, dass es eine Evaluation geben soll und hoffe, dass sie uns auch Erkenntnisse bringt zu Personengruppen, für die noch Regelungsbedarf besteht. Das wird sich in der nächsten Wahlperiode zeigen. Darauf zu reagieren wird dann Aufgabe des Gesetzgebers sein. Klar ist aber auch, dass es nicht darum geht, das Krankenhaus von seinen Pflichten zu entbinden, denn dazu gehört eben auch die umfassende pflegerische Versorgung aller Patienten während des Krankenhausaufenthaltes.
kobinet-nachrichten: Wenn Sie auf die letzten Monate Ihrer derzeitigen Amtszeit zurückblicken, was ist da bei Ihnen besonders hängengeblieben bzw. was fehlt noch?
Jürgen Dusel: Wie für uns alle waren natürlich auch für mich die letzten Monate von der Corona-Pandemie geprägt. Auch behindertenpolitisch waren wir plötzlich ganz neuen Herausforderungen ausgesetzt. An manchen Stellen gab es sogar einen Stillstand, vor allem bei der Teilhabe am Arbeitsleben. Denn die Unsicherheiten und Sorgen um ihre Arbeitsplätze, die alle Menschen seit Beginn der Pandemie verspüren, machen natürlich auch vor Menschen mit Behinderungen nicht Halt.
Aber wir können auch eine positive Bilanz ziehen. Beispielsweise hat Olaf Scholz trotz Pandemie sein Wort gehalten und für eine Verdopplung des Behindertenpauschbetrags gesorgt. Auch sind wir einen großen Schritt vorangekommen bei der barrierefreien Kommunikation. Sowohl RKI als auch Bundespresseamt haben sehr schnell reagiert und dafür gesorgt, dass ihre Pressekonferenzen auch gebärdet werden. Und auch das Angebot an Informationen in leichter Sprache ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen.
Natürlich waren die letzten Monate aber vor allem von Gesundheitsthemen geprägt. Und ich bin froh, dass wir hier bei der Flut an Gesetzen und Verordnungen die Belange von Menschen mit Behinderungen unterbringen konnten. Allem voran ist es mir wichtig, dass wir nach anfänglichen Startschwierigkeiten erreichen konnten, dass Menschen mit Behinderungen bei der Impfstrategie prioritär berücksichtigt wurden.
Ich muss ganz ehrlich sagen, es fällt mir schwer jetzt schon ein Resümee über meine Amtszeit zu ziehen, denn ich bin eher noch dabei Themen abzuarbeiten. Dazu werde ich aber an meinem Jahresempfang am 17. August kommen. Ich freue mich ganz besonders auf die Teilnahme der Bundeskanzlerin, die gerade auch bei der Assistenz im Krankenhaus, sehr viel bewirkt hat.
Ein für mich sehr wichtiges Thema ist noch der Gewaltschutz in Einrichtungen. Wir brauchen dringend konkrete Maßgaben, um institutionelle Abhängigkeiten und strukturelle Gewalt in Einrichtungen zu verhindern bzw. zu unterbinden. Durch das Teilhabestärkungsgesetz wurde der Gewaltschutz in Einrichtungen jetzt erstmals gesetzlich verankert und die Leistungserbringer dazu verpflichtet, einrichtungsbezogene Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Für wirksame und nachhaltige Vorkehrungen ist es aus meiner Sicht unabdingbar, dass Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, und deren Selbstvertretungsorganisationen, konsequent bei der Erarbeitung der erforderlichen Maßnahmen beteiligt werden und mitentscheiden können. Es darf nicht passieren, dass Trägerorganisationen über die Köpfe der Menschen, um die es geht, hinweg bestimmen, was vermeintlich gut und notwendig für sie ist. Sicher ist, dass uns diese Aufgabe über die Legislatur hinaus begleiten wird. Sie darf aber auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.
Beitrag von Ottmar Miles-Paul