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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Inklusion in der Gedenkstätte Ettersberg

Aktuelle Seite: Startseite / Neuigkeiten / Presseartikel / Inklusion in der Gedenkstätte Ettersberg

Beitrag von Markus Walloschek.

Heute war ich gemeinsam mit unserem Geschäftsstellenleiter Herr Brick u. a. mit Menschen mit Sehbehinderung in der Gedenkstätte Ettersberg in der ehem. MfS Zentrale von Bezirk Erfurt in der Andreasstraße eingeladen.

Es wurde Anhand von einem einzigen Museum deutlich was Inklusion bedeutet bzw. welche Themen und Fragen ganz praktisch auftauchen.

1.  Wie barrierefrei ist das Objekt?

Das konnten wir anhand einer Begehung in 2 Gruppen schon gut analysieren. Auch hier wurde leider wieder sofort der Denkmalschutz als Hemmnis ins Spiel gebracht.

Ich verwies auf die UN-BRK.

Markus Walloschek im Elektrorollstuhl in der Gedenkstätte Ettersberg

2. Wie führt man eine barrierefreie Veranstaltung durch?

Da gibt es bereits gute Zusammenfassungen im Internet: Barrierefrei-Handreichung

Wie mobil können Menschen mit Behinderung den Veranstaltungsort erreichen und auch wieder verlassen? Besonders bei dem Verlassen sind nämlich mehrere Fragen offen:

3. Fährt noch der ÖPNV und gibt es noch Zugverbindung mit dem nötigen Zugbegleitungspersonal/Mobilitätshilfe?

4. Gibt es ein barrierefreies Taxi (laut Gesetz müssen bei einem Fuhrpark von 20 Fahrzeugen mind. 1 barrierefrei sein) – gibt es in der Thüringischen Landeshauptstadt nicht.

Kommentiert mir den Artikel gern an meine e-Mail!

 

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