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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

In eigener Sache: Wenn Maskencoupons nicht zugestellt werden..

Aktuelle Seite: Startseite / Neuigkeiten / In eigener Sache: Wenn Maskencoupons nicht zugestellt werden..

Vorstandsmitglied Markus Walloschek möchte allen Interessierten eine Möglichkeit aufzeigen wie man eventuell auch an einen Impftermin rankommen kann!

Sein Ratschlag: Indem man zu einem Impfzentrum geht bzw. rollt und vor Ort anfragt, sich in eine Warteliste mit der Telefonnummer eintragen lässt.

Immer dabei sollte man Impfausweis, Personalausweis, Allergiepass (wenn vorhanden) und  Ärztliches Attest bzw. Nachweis für Risikopatient haben.

Außerdem ist Markus Walloschek gerade dabei sich um zu hören wer noch nicht von seiner Krankenkasse die Bezugsscheine für die FFP2 Masken Januar und Februar 2021 erhalten hat. Er möchte gerne der Sache auf den Grund gehen.
In der Zwischenzeit meldete sich die AOK mit dem Hinweis das Herr Walloschek sich an presse@plus.aok.de melden soll um einen Brief für die FFP2 Masken zu erhalten.
Auf der Homepage von Apotheke ADHOC steht ein Artikel wo die Überschrift schon aussagekräftig genug ist „FFP2-Masken: AOK verbockt Coupon-Versand“
Link: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/ffp2-masken-aok-verbockt-coupon-versand-apotheken-sollen-aushelfen/

Wer also Hinweise sucht oder selber gute Wege weiß, meldet sich bitte über die Kommentarfunktion  oder per Mail an info@selbstvertretung-thüringen.de

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