Berlin (kobinet) Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine „kleine Pflegereform“ beschlossen, die nun im Blitzverfahren heute am 7. Juni im Gesundheitsausschuss beraten und bereits am Freitag, 11. Juni, in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Diese Reform wird dann als sogenannter Omnibus an das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) angehängt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern, dass das GVWG auch für die lange überfällige Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus – also für die Assistenz im Krankenhaus – genutzt wird.
„Es ist eine Katastrophe, dass dieser Mangel in der Versorgung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus nach wie vor besteht. Der Gesetzgeber muss zwingend auch hierfür eine Lösung finden“, so Ulla Schmidt, Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe. „Es muss in Zukunft möglich sein, dass Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, von einer vertrauten Person im Krankenhaus begleitet und hierfür die Kosten übernommen werden.“
Dieser Missstand sei seit vielen Jahren bekannt und habe sich nicht zuletzt in der Corona-Pandemie und den damit einhergegangenen vermehrten Krankenhausaufenthalten verschärft: Die Finanzierung der Assistenz für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung im Krankenhaus sei nicht geregelt. Das führ dazu, dass Behandlungen aufgeschoben werden oder im schlimmsten Fall ganz unterbleiben. Erst kürzlich habe der Bundestag mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode zur Lösung dieses Problems einen Vorschlag zu unterbreiten. Dem müsse nun Folge geleistet werden, heißt es in der Presseinformation der Fachverbände.
Überdies fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass mit diesem Gesetzgebungsvorhaben in den letzten Sitzungen des Bundestages in dieser Legislaturperiode auch die Leistungsgerechtigkeit der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderung in den Blick genommen wird. Dazu erklärt Ulla Schmidt: „Menschen mit Behinderung zahlen genauso wie alle anderen in die Pflegeversicherung ein. Dennoch haben sie, wenn sie in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen, einen auf 266 Euro monatlich begrenzten Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Ungerechtigkeit muss endlich beendet und die diskriminierende Sonderregelung abgeschafft werden.“
Ottmar Miles-Paul, Kobinet