Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.
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Informationen zum Beteiligungsprozess und zur Kommentierung sowie die Links zu den Dokumenten in herkömmlicher und Leichter Sprache gibt’s unter folgendem Link: