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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

DIN-Empfehlungen für Leichte Sprache können kommentiert werden

Aktuelle Seite: Start / Startseite / DIN-Empfehlungen für Leichte Sprache können kommentiert werden
roter Kreis mit Text Leichte Sprache
Leichte Sprache
Foto: Netzwerk Leichte SpracheSeit über drei Jahren arbeiten eine Reihe von Akteur*innen an einer Emfehlung für Übersetzungen in Leichte Sprache. Nach intensiven Beratungen wurde nun der Entwurf der DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ veröffentlicht. Bis zum 3. Mai kann das kostenfrei zugängliche Dokument, das Minimalstandards für zukünftige Übersetzungen in Leichte Sprache formuliert, öffentlich kommentiert werden, um Änderungen anzuregen.

Informationen zum Beteiligungsprozess und zur Kommentierung sowie die Links zu den Dokumenten in herkömmlicher und Leichter Sprache gibt’s unter folgendem Link:

https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/naerg/e-din-spec-33429-2023-04-empfehlungen-fuer-deutsche-leichte-sprache–901210

Ottmar Miles-Paul, Kobinet

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