Corona-Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen
Der Freistaat Thüringen hat eine Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfe an gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie erlassen.
Mit der Bestimmung wird die Soforthilfe für privatrechtlich organisierte gemeinnützige Thüringer Einrichtungen sowie Träger aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien ermöglicht. Das Programm richtet sich an diejenigen, die von der Soforthilfe des Bundes und des Freistaats Thüringen bislang nicht erfasst werden.
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