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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Corona-Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen

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Corona-Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen

Der Freistaat Thüringen hat eine Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfe an gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie erlassen.
Mit der Bestimmung wird die Soforthilfe für privatrechtlich organisierte gemeinnützige Thüringer Einrichtungen sowie Träger aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien ermöglicht. Das Programm richtet sich an diejenigen, die von der Soforthilfe des Bundes und des Freistaats Thüringen bislang nicht erfasst werden.

Zum Medienbeitrag der GFAW gelangen Sie hier

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