Das Thüringer Oberverwaltungsgericht teilte mit, dass die Untersagung von Eingliederungshilfe aufgrund der Corona-Pandemie für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen zu ungenau ist und zu weit geht. Die bisher verbotenen Leistungen stellen keine zusätzliche Gefahrenquelle dar, vor allem, wenn es sich um Geld- und Sachleistungen handelt. Menschen mit Behinderung dürfen daher ebenso nicht von der Teilhabe am Arbeitsleben und an Bildung ausgeschlossen werden. Dieser Beschluss wurde am 29. April 2020 vom Thüringer Oberverwaltungsgericht getroffen und ist als Presseinformation hier nachzulesen. Gerne können Sie den Artikel auch ausdrucken:
Medieninformation Thüringer Oberverwaltungsgericht
(Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht, Pressemitteilungen, Medieninformation 08/20 vom 29.04.2020)