Berlin (kobinet) Eine beunruhigende Zahl machte gestern die Bundesregierung öffentlich: Mehr als 42 Prozent der Menschen, die wegen Berufsunfähigkeit in Rente wollten, sind 2020 mit ihrem Antrag gescheitert. Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg sogar von rund 143.000 in 2019 auf 154.000. Streitpunkt ist zumeist die Beurteilung der gesundheitlichen Verfassung, schlussendlich ist oft die Einschätzung eines Amtsarztes ausschlaggebend. Der Präsident des Sozialverband Deutschland (SoVD) Adolf Bauer ist daher doppelt alarmiert und fordert wie auch die Präsidentin des VdK Verena Bentele, einen Fehler der Bundesregierung zu korrigieren.
„Arbeit scheint immer mehr Menschen krank zu machen. Seit der Gründung der gesetzlichen Rentenversicherung gehört die soziale Absicherung bei Erwerbsminderung zu deren Kernaufgaben. Um dem hohen Armutsrisiko bei Erwerbsminderung wirksam zu begegnen, fordern wir zudem, die ab 2019 für Neurentnerinnen und -rentner geltende Verlängerung der Zurechnungszeit auch denjenigen zu Gute kommen zu lassen, deren Rente bereits vor dem 1.1.2019 begonnen hat.“
Da es dort dringend einer Klärung bedarf, beteiligt sich der SoVD auch an einer Musterklage vor dem Bundessozialgericht (BSG). Dabei geht es um die Erwerbsminderungsrente von rund 1,8 Millionen Menschen. Adolf Bauer erklärte dazu: „Die Betroffenen sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen, wir hoffen deshalb auf eine Grundsatzentscheidung. Das BSG kann nun einen Fehler der Regierung korrigieren und für Gerechtigkeit durch Gleichbehandlung sorgen.“ Das zeige: In strittigen Fällen helfe oft nur die Sozialrechtsberatung des SoVD.
Die VdK-Präsidentin Verena Bentele drängt ebenfalls auf Veränderungen: „Wir brauchen dringend eine faire Begutachtung von Menschen, die einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Nach einer Ablehnung sehen sie sich aufgrund ihrer Erkrankung oft nicht in der Lage, gegen die Rentenkasse Widerspruch einzulegen oder gar zu klagen. Ihnen fehlt einfach die Kraft“, sagte Bentele. Sie kritisierte, dass die Mediziner, die im Verwaltungsverfahren ein Gesundheitsgutachten erstellen, oft direkt bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt seien: „Das kann zu Befangenheit führen. Erst im Klageverfahren kann ein externer Gutachter hinzugezogen werden. Da muss sich etwas ändern.“
Handlungsbedarf sieht Bentele auch in einem anderen Bereich. „Um gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden, kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Reha oft helfen. Doch wer einen Antrag auf Reha-Leistungen stellt, muss häufig Widerspruch gegen die Ablehnung seiner Krankenkasse einlegen, um zu seinem Recht zu kommen“, sagte Bentele. 2019 haben insgesamt 62,1 Prozent der Widersprüche für die Versicherten zum Erfolg geführt. Bei einigen Krankenkassen gehen die Anfechtungen sogar in 70 Prozent und mehr der Fälle positiv für die Versicherten aus. Bentele fordert: „Die Krankenkassen und andere Leistungsträger dürfen nicht erst nachgeben, nachdem Rechtsmittel eingelegt wurden. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Reha-Leistungen, denn diese sind wichtig für ein gutes und gesundes Leben. Leider können sie oft erst mithilfe des VdK durchgesetzt werden.“
Beitrag von Ottmar Miles-Paul