Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt und damit unter anderem eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber eingeführt, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Dieser Schritt war richtig und wichtig. Doch das Gesetz spricht wesentliche Aspekte nicht an, die einen inklusiven Arbeitsmarkt ausmachen. …
Beschäftigung unterhalb des Mindestlohns unzulässigWeiterlesen