Der Verband versteht sich als Interessenvertretung im Sinne der Richtlinien des UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention. Behinderung betrachtet der Verband unter einer Menschenrechtsperspektive und er setzt sich für die gleichen Rechte von allen Menschen mit Behinderungen sowie für Selbstbestimmung, Empowerment und Peer-Support ein. Peerberatung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sind daher Kernanliegen des Vereins.
Die Mitglieder und der Vorstand kommen sowohl aus der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen aber auch aus der langjährigen Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung selbst organisierter Hilfen.