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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Triage als Thema der Antidiskriminierungspolitik

Aktuelle Seite: Startseite / Neuigkeiten / Presseartikel / Triage als Thema der Antidiskriminierungspolitik

Das NETZWERK ARTIKEL 3 befürchtet, dass wenn die bislang verfassungsrechtlich geschützte Lebenswertindifferenz im Zusammenhang mit den geplanten gesetzlichen Regelungen im Falle einer Triage aufgegeben wird und die vermeintlich Schwächeren zugunsten der vermeintlich Stärkeren geopfert werden, die gesamte Gesellschaft in eine bedrohliche Schieflage gerät. Deshalb hat sich Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 an die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman gewandt.

„Bitte nutzen Sie Ihren Einfluss innerhalb der Bundesregierung, um Angehörige von benachteiligten Gruppen im Falle notwendiger Triage-Entscheidungen vor Diskriminierungen zu schützen. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die künftigen Triage-Regelungen verfassungskonform sind und nicht die Lebenswertindifferenz in Frage stellen“, so der Appell von Dr. Sigrid Arnade. „Wenn Ärzt*innen entscheiden, wer eine Überlebenschance erhält und wer sterben muss, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wir gehen davon aus, dass dann nicht nur behinderte Menschen, sondern auch alte Bürger*innen sowie Menschen mit Migrationshintergrund der Gefahr von Diskriminierung ausgesetzt sind“, heißt es im Brief von Dr. Sigrid Arnade an Ferda Ataman, in dem sie ihr zu ihrer Ernennung als unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung gratulierte.

Bericht von Ottmar Miles-Paul, Kobinet

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