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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Landesbeauftragter äußert sich kritisch zu Impfzentren

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Joachim Leibiger, findet Barrierefreiheit von Corona-Impfzentren in einzelnen Regionen Thüringens unbefriedigend

Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat aus Anlass einer Bürgereingabe Ermittlungen zur Barrierefreiheit der in Thüringen geplanten Corona-Impfzentren eingeleitet. In diesem Zusammenhang wies der Beauftragte die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) darauf hin, dass die Anmietung nicht barrierefreier Liegenschaften mit dem seit 1. Dezember 2019 geltenden Thüringer Inklusionsgesetz nicht vereinbar sei. Auch das Thüringer Gesundheitsministerium sei darüber informiert worden.

Der Beauftragte ermittelte, dass von den 29 geplanten Impfstellen 3 als nicht barrierefrei ausgewiesen werden, darunter die Stadt Jena, der Ilmkreis und der Landkreis Gotha. Dabei habe er die Liegenschaften nicht mit Fachleuten inspizieren können, da er weder in die Vorbereitungen eingebunden sei noch die genauen Standorte kenne. Er habe jedoch bei der KVT die Prüfung von Alternativen angeregt und eine gemeinsame Unterstützung seines Büros mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten angeboten.

Der Beauftragte äußerte sich in einem Zwischenfazit wie folgt:

„Auch wenn ich einerseits erleichtert bin, dass die Barrierefreiheit der Impfzentren bei deren Planung grundsätzlich mitgedacht wurde, so kann andererseits der Zustand, dass große und bevölkerungsreiche Regionen wie Jena, Gotha und Arnstadt derzeit über keine barrierefreien Impfangebote verfügen, nicht befriedigen. Denn die vorrangig zu impfende Bevölkerungsgruppe der Hochbetagten wird in vielen Fällen auf Barrierefreiheit angewiesen sein. Ich hoffe, dass dieser Zustand ein vorübergehender ist und bald barrierefreie Alternativen zur Verfügung stehen. Solange das noch nicht der Fall ist, sollten impfwillige Bürgerinnen und Bürger unter den Impfzentren eine barrierefreie Liegenschaft auswählen, selbst wenn diese etwas weiter vom Wohnort entfernt liegt.“

Quelle: DER  THÜRINGER  LANDESBEAUFTRAGTE  FÜR  MENSCHEN  MIT  BEHINDERUNGEN

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