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LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung  von Menschen mit Behinderungen in Thüringen e. V.

Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

Aktuelle Seite: Startseite / Neuigkeiten / Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel fordert mehr barrierefreie Frauenhäuser und mehr barrierefreie Hilfsangebote. Deutschland geht gute und wichtige Schritte in Richtung Gewaltschutz von Frauen. So ist es wichtig, das Thema zu benennen, zu erfassen und die bestehenden Gefährdung zu analysieren.

Zentral ist auch die Aufklärung zu bestehenden Hilfs- und Unterstützungssystemen und der schnelle Zugang zu barrierefreien Hilfsangeboten – eingeschlossen auch den Zugang zum Rechtssystem nach erlebter Gewalt.

„Frauen mit Behinderungen, gerade bei Lernschwierigkeiten, wird oftmals schlichtweg nicht geglaubt oder sie werden nicht ernst genommen“, so der Beauftragte. „Gleichzeitig ist der Zugang zu Hilfsangeboten und insbesondere Behörden nicht selten mit hohen Hürden verbunden. Hier helfen zum Beispiel Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und auch mehr Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.“

Eine Studie der Universität Bielefeld hat ergeben, dass Frauen mit Behinderungen fast doppelt so häufig wie Frauen ohne Behinderungen körperliche Gewalt erleben. Bei sexualisierter Gewalt im Erwachsenen Leben sogar etwa zwei- bis dreimal häufiger als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Besonders betroffen sind gehörlose, blinde und körperbehinderte Frauen.

Die Bundesregierung fördert aktuell den Ausbau von Beratungsangeboten und Frauenhäusern mit einem Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Insgesamt stellt der Bund 120 Millionen Euro für eine bessere Aufstellung der Hilfestrukturen für Frauen bereit, die von Gewalt betroffen sind. Mit den Bundesmitteln soll auch der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern gefördert werden. In Anbetracht der prekären Lage von Frauen und Mädchen mit Behinderungen muss eine zügige Umsetzung der angekündigten Vorhaben erfolgen!

Quelle: Pressemeldung 20/2020, Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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