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LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung  von Menschen mit Behinderungen in Thüringen e. V.

Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Fachgespräch zum Zugang zur Justiz für behinderte Menschen

Aktuelle Seite: Startseite / Startseite / Fachgespräch zum Zugang zur Justiz für behinderte Menschen

Im Rahmen ihres Arbeitsschwerpunktes „Recht haben – Recht bekommen“ führt die Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte ein virtuelles Fachgespräch zum Thema „Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen – Artikel 13 der UN- Behindertenrechtskonvention“ durch. Die Veranstaltung findet am Nachmittag des 22. März von 14:00 bis 16:50 Uhr statt.
„Anlässlich eines jüngst vom Deutschen Institut für Menschenrechte zu diesem Thema veröffentlichten Papiers soll der Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Auf Basis der Erkenntnisse dieses Papiers werden drei Impulsbeiträge aus der Sicht der Sozialberatung, der Anwaltschaft und der Gerichte die Frage beleuchten, wie es in der Alltagspraxis um den Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen bestellt ist. Abschließend wird eine virtuelle Podiumsdiskussion die Frage erörtern, wie ein nahtloser und barrierefreier Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden kann. Die Möglichkeit, über die Veranstaltungsplattform schriftlich Fragen an die Vortragenden zu stellen, steht allen Teilnehmenden offen. Dolmetschende für Leichte Sprache, Gebärdensprache und Untertitel werden zur Verfügung gestellt“, heißt es in der Veranstaltungsankündigung.

Link zu weiteren Infos zur Veranstaltung und zur Anmeldung

 

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Hier gibt’s eine Übersetzung in Leichte Sprache: Menschen mit Behinderungen müssen bei der Justiz mit-machen können

Quelle:  Ottmar Miles-Paul, Kobinet

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