Im Rahmen ihres Arbeitsschwerpunktes „Recht haben – Recht bekommen“ führt die Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte ein virtuelles Fachgespräch zum Thema „Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen – Artikel 13 der UN- Behindertenrechtskonvention“ durch. Die Veranstaltung findet am Nachmittag des 22. März von 14:00 bis 16:50 Uhr statt.
„Anlässlich eines jüngst vom Deutschen Institut für Menschenrechte zu diesem Thema veröffentlichten Papiers soll der Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Auf Basis der Erkenntnisse dieses Papiers werden drei Impulsbeiträge aus der Sicht der Sozialberatung, der Anwaltschaft und der Gerichte die Frage beleuchten, wie es in der Alltagspraxis um den Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen bestellt ist. Abschließend wird eine virtuelle Podiumsdiskussion die Frage erörtern, wie ein nahtloser und barrierefreier Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden kann. Die Möglichkeit, über die Veranstaltungsplattform schriftlich Fragen an die Vortragenden zu stellen, steht allen Teilnehmenden offen. Dolmetschende für Leichte Sprache, Gebärdensprache und Untertitel werden zur Verfügung gestellt“, heißt es in der Veranstaltungsankündigung.
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Quelle: Ottmar Miles-Paul, Kobinet