Joachim Leibiger: „Menschen mit schweren Vorerkrankungen müssen individuelles Gehör finden“
Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat sich aus Anlass der bevorstehenden Impfung von Menschen mit einem hohen Risiko für einen tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus (Prioritätsstufe 2 gemäß § 3 Coronavirus-Impfverordnung) dafür ausgesprochen, dem Vorbild anderer Bundesländer zu folgen und Einzelfallentscheidungen über die bevorzugte Terminvergabe für Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca durch eine Kommission zu ermöglichen. Nur so könnten die berechtigten Belange von Menschen mit schweren Vorerkrankungen gewahrt und die Vorgaben der Ständigen Impfkommission umgesetzt werden. Der Beauftragte reagiert damit auch auf in seinem Büro eingehende Anfragen zur Terminvergabe und kündigte an, sich an Gesundheitsministerin Heike Werner zu wenden.
Joachim Leibiger äußerte sich wie folgt:
„Viele Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen möchten sich schnellstmöglich impfen lassen, um wieder ohne Angst vor einem schweren Infektionsverlauf ein Stück Normalität erleben zu können. Einige von ihnen halten sich derzeit nur in den eigenen vier Wänden auf und trauen sich nicht vor die Tür. Sie können keiner Berufstätigkeit nachgehen, Einrichtungen und Angebote nutzen oder Besuch erhalten. Es ist schwer zu ermessen, was diese Menschen und ihre Angehörigen in den letzten Monaten durchgemacht haben. Umso mehr richtet sich nun die Aufmerksamkeit auf das zu erwartende Impfangebot für Menschen mit hoher Impfpriorität. Hier kommt es auch auf individuelle medizinische Beurteilungen an, die dann in eine bevorzugte Berücksichtigung und Terminvergabe münden können.“
Die Länder seien nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gehalten, Menschen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen oder auch schweren Behinderungen zu priorisieren. Er fordere die Landesregierung auf, dem Beispiel anderer Länder zu folgen und „eine Kommission zur Entscheidung über Einzelfälle einzurichten und mit Medizinern, Juristen und Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Denn Menschen mit schweren Vorerkrankungen müssen individuelles Gehör finden! Wir sollten vermeiden, dass erst Gerichte in die Terminvergabe eingreifen müssen.“ schilderte der Landesbeauftragte mit Blick auf entsprechende Entscheidungen seine Erwartungen an die Landespolitik.
(Quelle: THÜRINGER Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen)