Für Corona-Risikogruppen will der Bund FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Laut Änderungsantrag von Mitte November zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz sollen besonders gefährdete Menschen mit – kostengünstigen- FFP-2-Masken ausgestattet werden.
Zum Hintergrund:
Das dritte Bevölkerungsschutzgesetz ergänzt das Infektionsschutzgesetz um einen Paragrafen, der die rechtliche Grundlage für Maßnahmen der Länder zur Pandemiebewältigung konkretisiert. Damit legt der Gesetzgeber die wesentlichen Kriterien für Maßnahmen der Pandemiebekämpfung fest.
In Anbetracht abzuwartender Impfungen ist dies aktuell ein wesentlicher Schutz der Bevölkerungsgruppen, die besonders gefährdet sind. Hier müssen Wunsch und Infrastruktur schnell zusammen wachsen. Wie nun mittlerweile bekannt gegeben wurde, sollen ab Dienstag, den 15.12.2020 ältere Menschen über 60 Jahre und Angehörige von Risikogruppen mit Nachweis jeweils drei FFP2-Schutzmasken kostenlos in Apotheken abholen können. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. Für Anfang kommenden Jahres soll es dann weitere sechs Masken geben. Für dieses zweite Paket soll es fälschungssichere Coupons mit je zwei Euro Eigenbeteiligung geben, um Missbrauch auszuschließen.
Wie am 11. Dezember in der Kabinettssondersitzung bekannt gegeben wurde, finanziert der Freistaat Thüringen aus dem Corona Sondervermögen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Altenheime und Seniorenresidenzen von FFP-2-Masken und Testkapazitäten. Hier gibt es weitere Infos.
Allerdings ist nicht geklärt: Wie können jüngere Risikobetroffene Menschen Masken erhalten. Und wie werden für Menschen, die selber nicht mehr außer Haus gehen, die Masken abgeholt werden, welcher Nachweis ist tatsächlich erforderlich?
Aber auch die infrastrukturelle Versorgung von Bevölkerungsgruppen, die in der Pandemie alleine dastehen, wie zum Beispiel Heimbewohner, Menschen mit Behinderungen, Kinder mit Behinderungen und deren Angehörige, Ältere oder Vorerkrankte, ist sehr problematisch. Dabei sprechen wir nicht nur über die medizinische, soziale oder psychosoziale Versorgung dieser Menschen, sondern auch über banale Dinge, wie das tägliche Einkaufen oder die Sicherstellung einer Assistenz bei immer schwerer zu erledigenden alltäglichen Angelegenheiten unter den jetzigen Bedingungen. Leider gerät dies angesichts immer lauter werdender politischer Parteigeplänkel leicht aus dem Blickpunkt. Und hilft wenig in dieser schwierigen Zeit. Wichtig empfinden wir infrastrukturelle unkomplizierte Hilfestellungen für Menschen, denen es immer schwerer fällt, in dieser Situation alleine zurechtzukommen. Welche Rolle können hier die Sozialämter übernehmen? Welche sofortigen Hilfestellungen gibt es für die betroffenen Menschen? Können diese Menschen zum Beispiel über das persönliche Budget zusätzliche benötigte Leistungen schnellstmöglich erhalten? Das Problem ist: Jeder Tag zählt, und zwar entscheidend für das Leben dieser Menschen. Gerade in der anstehenden Weihnachtszeit sollten wir uns im Sinne der Dickenschen Weihnachtsgeschichte diesen Menschen zuwenden und sie nicht alleine stehen lassen.