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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Newsletter zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen

Aktuelle Seite: Start / Startseite / Newsletter zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen

Das Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen führt das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ durch. Auftraggeberin ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das ZPE kooperiert dabei mit der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Untersucht werden bundesweit die systematische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die damit verbundenen Prozesse in den Kommunen. Im Oktober hat das ZPE den nächsten Newsletter in schwerer und in Leichter Sprache veröffentlicht. Darauf macht die hessische Landesbehindertenbeauftragte Rika Esser in ihrem neuesten Newsletter aufmerksam.

Link zur Version des Newsletters in schwerer Sprache:https://zpe.uni-siegen.de/unbrk-kommunal/wp-content/uploads/sites/2/2023/10/Newsletter-zum-Projekt-0223.pdf

Link zur Version in Leichter Sprache:https://zpe.uni-siegen.de/unbrk-kommunal/wp-content/uploads/sites/2/2023/10/Newsletter-zum-Projekt-in-Leichter-Sprache.pdf

Ottmar Miles-Paul, Kobinet

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