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Inhaltsverzeichnis:
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten. Es wurde in Deutschland im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes eingeführt, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern. Hier sind die wichtigsten Informationen:
1. Was ist das Budget für Arbeit?
Das Budget für Arbeit besteht aus:
Einem Lohnkostenzuschuss: Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss von bis zu 75 % des Arbeitnehmer-Bruttolohns, maximal jedoch 40 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (Stand 2024: ca. 1.400 Euro monatlich).
Begleitender Unterstützung: Menschen mit Behinderungen können notwendige Unterstützungsleistungen wie Jobcoaching, Assistenz oder Schulungen erhalten.
Ziel ist es, die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern und Beschäftigten eine faire Vergütung zu ermöglichen.
2. Wer kann das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen?
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben oder hatten.
Arbeitgeber, die bereit sind, eine solche Person unbefristet oder langfristig einzustellen.
3. Voraussetzungen für das Budget für Arbeit
Die Person muss mindestens eine anerkannte Behinderung haben.
Es muss eine Einigung zwischen dem Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem zuständigen Träger (z. B. Integrationsamt oder Rehabilitationsträger) über die Arbeitsbedingungen und die Höhe des Lohnkostenzuschusses bestehen.
Es muss ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegen, das tariflich oder ortsüblich vergütet wird.
4. Wie wird das Budget für Arbeit beantragt?
Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger:
Das können die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, das Integrationsamt oder die Krankenkasse sein.
Beratungsgespräch:
Klärung, ob die Voraussetzungen für das Budget für Arbeit vorliegen.
Stellen eines Antrags:
Der Antrag kann direkt beim zuständigen Rehabilitationsträger gestellt werden.
Im Antrag müssen der Arbeitsplatz, der Arbeitsvertrag und die notwendigen Unterstützungsleistungen dargelegt werden.
Genehmigung:
Nach Prüfung entscheidet der Rehabilitationsträger über die Bewilligung.
Wo gibt es weitere Informationen?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Budget für Arbeit – BMAS
Aktion Mensch: Informationen über Inklusion und Arbeitsmarkt: Aktion Mensch – Arbeit und Inklusion
Deutsche Rentenversicherung: DRV – Rehabilitationsleistungen
Integrationsämter (z. B. über das LWL-Integrationsamt): Integrationsämter
Budget für Ausbildung
Das Budget für Ausbildung ist eine finanzielle Förderung, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, eine betriebliche Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifizierung auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt zu absolvieren. Es wurde ebenfalls im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes eingeführt, um die berufliche Teilhabe zu stärken.
Was ist das Budget für Ausbildung?
Das Budget für Ausbildung soll behinderten Menschen den Zugang zu einer regulären Ausbildung erleichtern, indem es finanzielle und organisatorische Unterstützung bietet. Es umfasst:
- Finanzielle Förderung für Betriebe, die Auszubildende mit Behinderung einstellen, z. B. in Form eines Zuschusses zu den Ausbildungskosten.
- Unterstützungsleistungen für die Auszubildenden, wie Assistenz, Nachhilfe, Schulungen oder ein begleitendes Coaching.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen in eine betriebliche Ausbildung zu integrieren und sie auf eine berufliche Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Wer kann das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen?
- Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben oder deren Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund ihrer Behinderung eingeschränkt ist.
- Arbeitgeber, die bereit sind, solche Personen auszubilden.
Voraussetzungen für das Budget für Ausbildung
- Die Person muss als schwerbehindert oder gleichgestellt anerkannt sein oder nachweislich Einschränkungen haben, die ihre berufliche Teilhabe erschweren.
- Die Ausbildung muss eine betriebliche, duale Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation sein (keine schulische Ausbildung).
- Eine Zustimmung und Förderung durch den zuständigen Rehabilitationsträger (z. B. Arbeitsagentur, Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Integrationsamt) ist notwendig.
Wie wird das Budget für Ausbildung beantragt?
Beratung durch den zuständigen Rehabilitationsträger:
- Menschen mit Behinderungen oder Betriebe können sich an die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, das Integrationsamt oder andere Rehabilitationsträger wenden.
Stellen eines Antrags:
- Der Antrag muss individuell angepasst werden und enthält Details zur Ausbildung, zur Art der Behinderung und zu den benötigten Unterstützungsleistungen.
Klärung der Unterstützungsmaßnahmen:
- Der Rehabilitationsträger prüft, welche Maßnahmen gefördert werden können (z. B. Jobcoaching, Arbeitsassistenz, Zuschüsse).
Genehmigung und Umsetzung:
- Nach der Bewilligung erfolgt die Unterstützung während der gesamten Ausbildungszeit.
Vorteile für Betriebe und Auszubildende
Für Betriebe:
- Finanzielle Entlastung durch Zuschüsse.
- Unterstützung bei der Integration der Auszubildenden.
- Zugang zu begleitenden Unterstützungsangeboten.
Für Auszubildende:
- Zusätzliche Betreuung und Förderung.
- Sicherstellung einer angemessenen Unterstützung während der Ausbildung.
- Erhöhung der Chancen auf langfristige Beschäftigung.
Wo gibt es weitere Informationen?
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Budget für Ausbildung – BMAS
- Bundesagentur für Arbeit (BA): Ausbildung und Behinderung
- Aktion Mensch: Inklusion in der Ausbildung
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): Förderung für junge Menschen
- Integrationsämter: Hilfe bei Ausbildung und Arbeit
Kommune Inklusiv und kommunale Aktionspläne
Eine inklusive Kommune ist darauf ausgerichtet, allen Menschen, unabhängig von Behinderungen oder Einschränkungen, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Gestaltung einer solchen Kommune erfordert gezielte Planung, Partizipation und nachhaltige Umsetzung. Hier sind konkrete Ansätze, wie Inklusion auf kommunaler Ebene gefördert und organisiert werden kann:
1. Grundprinzipien der inklusiven Gestaltung einer Kommune
Barrierefreiheit sicherstellen:
- Physische Barrieren abbauen (z. B. durch Rampen, Aufzüge, breite Gehwege, abgesenkte Bordsteine).
- Digitale Barrierefreiheit (z. B. barrierefreie Websites, digitale Dokumente in leichter Sprache oder Braille).
- Leichte Sprache und Gebärdensprache bei öffentlichen Informationen und Veranstaltungen.
Partizipation fördern:
- Menschen mit Behinderungen aktiv in Planungsprozesse einbeziehen (z. B. durch Inklusionsbeiräte, Bürgerbeteiligung).
- Lokale Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen unterstützen.
Bildung und Sensibilisierung:
- Schulungen und Aufklärungskampagnen für Verwaltungsmitarbeiter, Betriebe und Bürger, um Berührungsängste abzubauen.
- Inklusionsthemen in Schulen, Vereinen und der Kulturarbeit verankern.
Zugängliche öffentliche Infrastruktur:
- Öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei gestalten (z. B. Niederflurbusse, akustische Ansagen, taktile Leitsysteme).
- Freizeitangebote wie Parks, Sporteinrichtungen oder Kultureinrichtungen inklusiv gestalten.
Arbeit und Wohnen:
- Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen fördern (z. B. durch Kooperationen mit Arbeitgebern, Lohnzuschüsse).
- Barrierefreies Wohnen ermöglichen (z. B. durch Förderprogramme für barrierefreien Wohnungsbau).
2. Organisation der Umsetzung
Analyse und Bestandsaufnahme:
- Barrieren im öffentlichen Raum, in Dienstleistungen und bei der Infrastruktur identifizieren.
- Befragungen und Workshops mit Menschen mit Behinderungen durchführen.
Inklusionskonzept erstellen:
- Zielsetzungen und Maßnahmen in einem kommunalen Aktionsplan für Inklusion festlegen.
- Verantwortlichkeiten und Zeitpläne festlegen.
Koordinationsstelle für Inklusion einrichten:
- Diese Stelle dient als Ansprechpartner für Bürger und als Koordinator zwischen verschiedenen Akteuren (Verwaltung, Unternehmen, Vereine).
Fördermittel und Netzwerke nutzen:
- Fördermittel von Bund, Ländern oder Stiftungen einwerben.
- Mit Organisationen wie der Aktion Mensch, dem Deutschen Behindertenrat (DBR) oder sozialen Trägern kooperieren.
Regelmäßige Evaluierung und Anpassung:
- Fortschritte überwachen und Maßnahmen an neue Bedürfnisse anpassen.
Links und Hinweise im Internet
Information und Beratung
- BMAS – Inklusion in der Kommune: www.bmas.de
- Aktion Mensch – Kommune inklusiv: www.aktion-mensch.de
- Die Aktion Mensch bietet umfangreiche Leitfäden und Förderprogramme speziell für Kommunen.
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: www.deutscher-verein.de
- Publikationen und Empfehlungen zur inklusiven Kommunalentwicklung.
Förderprogramme
- Förderung Barrierefreiheit – KfW-Bank: www.kfw.de
- Bundesförderung Barrierefreiheit in Kommunen (z. B. Kommunalinvestitionsprogramm): Förderfinder
Praxisbeispiele
- Projekt „Kommune Inklusiv“ (Aktion Mensch): Projektseite
- Praxisbeispiele aus verschiedenen Modellkommunen.
- Inklusionslandkarte: www.inklusionslandkarte.de
Hinweise für die Umsetzung
Miteinander statt übereinander reden:
- Menschen mit Behinderungen sollten aktiv in alle Schritte einbezogen werden.
- Ihre Perspektiven sind entscheidend, um realistische und nachhaltige Lösungen zu finden.
Langfristige Perspektive:
- Inklusion ist ein Prozess, der Zeit, Geduld und einen Wandel in der Einstellung erfordert.
- Kleine, konkrete Schritte sind oft effektiver als große, unrealistische Vorhaben.
Politische Unterstützung:
- Ein klares Bekenntnis von kommunalen Entscheidungsträgern erleichtert die Umsetzung.
Mit diesen Schritten kann eine Kommune nachhaltig inklusiv gestaltet werden.
Kontaktdaten
für konkrete Nachfragen und Beratung:
Andrea Grassow
Stellv. Geschäftsleiterin
Mail: grassow@selbstvertretung-thueringen.de
Tel.: 0151 5120 7959
Nancy Frind
Referentin
Mail: frind@selbstvertretung-thueringen.de
Tel.: 0170 3639752