• Menu
  • Skip to right header navigation
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen

LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung  von Menschen mit Behinderungen in Thüringen e. V.

Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

  • Startseite
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsstelle
    • Mitglieder
    • Mitgliedschaft
    • Satzung
    • Arbeitsgruppen
  • Neuigkeiten
    • Allgemein
    • Pressemitteilungen
    • Interviews
    • Fragen zu Corona
    • Termine und Hinweis
  • Info-Seite
    • Stellungnahmen
    • Impfzentren in Thüringen
    • Infos – Leichte Sprache
    • Wichtige Telefonnummern
  • Forum
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsstelle
    • Mitglieder
    • Mitgliedschaft
    • Satzung
    • Arbeitsgruppen
  • Neuigkeiten
    • Allgemein
    • Pressemitteilungen
    • Interviews
    • Fragen zu Corona
    • Termine und Hinweis
  • Info-Seite
    • Stellungnahmen
    • Impfzentren in Thüringen
    • Infos – Leichte Sprache
    • Wichtige Telefonnummern
  • Forum
  • Kontakt
Aktuelle Seite: Startseite / Neuigkeiten / Allgemein / kostenlose Masken für Menschen mit niedrigen Einkommen

kostenlose Masken für Menschen mit niedrigen Einkommen

Datum:  27.01.2020

Der Freistaat Thüringen stellt kurzfristig 2,5 Millionen kostenfreie medizinische Masken für Menschen mit einem geringen Einkommen zur Verfügung.

Wer hat Anspruch auf eine kostenfreie Maske?

  • Leistungsberechtigte nach SGB II
  • Leistungsberechtigte nach SGB XII
  • Leistungsberechtigte ach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wie viele Masken erhält ein Leistungsberechtigter?

  • Etwa 4 FFP2-Masken und 19 OP-Masken (Orientierungswert)
    Wie werden die Masken verteilt?

Die Gesamtzahl der Masken wird nach dem Anteil der Leistungsberechtigten auf alle Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt. Die Abgabe der Maske erfolgt dann regional über die Landkreise/kreisfreien Städte.

Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren erlaubt die aktuelle Corona-Sonderverordnung das Tragen herkömmlicher Mund-Nasen-Bedeckungen. Insofern ist die Ausgabe der Masken hauptsächlich an Personen im Alter von 15 bis 59 Jahren vorgesehen. Selbstverständlich können auch ältere Personen, für die auch kostenreduzierte Masken vom Bund bereitgestellt werden, je nach Bedarfslage vor Ort bedacht werden.

Quelle: TMASGFF

Vorheriger Beitrag: « Deine Stimme ist gefragt
Nächster Beitrag: In der Landeshauptstadt Erfurt gilt ab dem 03. Februar eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus »

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

Site Footer

  • Sitemap
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Copyright © 2021 · LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Thüringen e. V. · Anmelden