Datum: 27.01.2020
Der Freistaat Thüringen stellt kurzfristig 2,5 Millionen kostenfreie medizinische Masken für Menschen mit einem geringen Einkommen zur Verfügung.
Wer hat Anspruch auf eine kostenfreie Maske?
- Leistungsberechtigte nach SGB II
- Leistungsberechtigte nach SGB XII
- Leistungsberechtigte ach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wie viele Masken erhält ein Leistungsberechtigter?
- Etwa 4 FFP2-Masken und 19 OP-Masken (Orientierungswert)
Wie werden die Masken verteilt?
Die Gesamtzahl der Masken wird nach dem Anteil der Leistungsberechtigten auf alle Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt. Die Abgabe der Maske erfolgt dann regional über die Landkreise/kreisfreien Städte.
Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren erlaubt die aktuelle Corona-Sonderverordnung das Tragen herkömmlicher Mund-Nasen-Bedeckungen. Insofern ist die Ausgabe der Masken hauptsächlich an Personen im Alter von 15 bis 59 Jahren vorgesehen. Selbstverständlich können auch ältere Personen, für die auch kostenreduzierte Masken vom Bund bereitgestellt werden, je nach Bedarfslage vor Ort bedacht werden.
Quelle: TMASGFF