Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.
Manchmal fühlt man sich krank.
Vielleicht kann man dann nicht zur Arbeit gehen.
Sind Sie länger als 3 Tage krank?
Dann müssen Sie zum Arzt.
Dort bekommen Sie eine Krank-Meldung.